UN-Ratgeber
RATGEBER_
zu UN-Verpackungen
Wann müssen
UN-Verpackungen eingesetzt werden?
§ 2 Gefahrgutbeförderungsgesetz
Gefahrgut sind alle Stoffe und Gegenstände, die durch ihre Eigenschaften, oder durch den Transport ausgelösten Zustand, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit von Menschen und/oder Tieren darstellen.
UN-Zulassungen regeln den inländischen
und länderübergreifenden Transport
von Gefahrgütern.
Es gelten separate Regelungen für verschiedenen Transportwege.
ADR
Gefahrguttransport
auf Straßen
RID
Gefahrguttransport
auf Schienen
ADN
Gefahrguttransport auf
Binnenwasserstraßen
IMDG-Code
Gefahrguttransport im
Seeschiffsverkehr
IATA
Gefahrguttransport
im Luftverkehr
Die Gefahrgutklassen
Klasse 1
Explosiv
Klasse 2
Entzündbare Gase
Klasse 2
Nicht Entzündbare Gase
Klasse 2
Giftige Gase
Klasse 3
Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1
Entzündbare feste Stoffe
Klasse 4.2
Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3
In Verbindung mit Wasser entzündlich
Klasse 5.1
Brandfördernd
Klasse 5.2
Organische Peroxide
Klasse 6.1
Giftige Stoffe
Klasse 6.2
Ansteckungs- gefährliche Stoffe
Klasse 7
Radioaktive Stoffe
Klasse 8
Ätzende Stoffe
Klasse 9
Verschiedene Gefährliche Stoffe
Klasse 9a
Lithium Batterien
Umweltgefährdent
Erwärmte Stoffe
In
Deutschland
stellt die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) UN-Zulassungen aus.
Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit den entsprechenden Prüfstellen und der BAM für Sie.
Zulassungen sind im Regelfall unbefristet.
UN-Zulassungen für unsere Produkte sind immer nur in Verbindung mit den auf dem Zulassungsschein angegebenen Verschlüssen gültig.
Man unterscheidet zwischen UN-Zulassungen für feste und flüssige Stoffe
Die Gefahrgut-Schnellinfo der BAM zeigt u.a. welche UN-Verpackungsgruppe für Ihr Füllgut vorgeschrieben ist.
Ein Beispiel für eine
Zulassungsnummer für eine
UN-Flüssigkeitszulassung
Verpackungstyp
Material
Verschluss
* „Nicht abnehmbar“ nach ADR Definition, Verschluss kann aufgedreht werden
3 • Kanister
H • Kunststoff
1 • Nicht abnehmbar
Verpackungsgruppe
Y • Stoffe mit geringer und mittlerer Gefahr
1.9 • Angabe der maximal zulässigen Dichte des Füllgutes
Kautex UN-Verpackungen sind für die Verpackungsklassen X, Y oder Z zugelassen
Prüfdruck der hydraulischen Innendruckprüfung
Baujahr
Das hergestellte Gebinde
darf ab Produktionsdatum fünf Jahre als Gefahrgutgebinde verwendet werden.
Land der Zulassungsausstellung
Zulassungsinstitut und Zulassungsscheinnummer
Hersteller und Produktionsstandort
Eine Y-Zulassung deckt bereits
797 der 874 möglichen Flüssigkeiten ab, die Sie in einer Zulassungsverpackung transportieren
dürfen.
Nur für 77 spezielle Flüssigkeiten braucht es eine X-Zulassung. Die entsprechende
Assimilierungsliste der ADR (Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous
Goods by Road) finden Sie hier (S.4.1-11).
Ein Beispiel für eineZulassungsnummer für
eine
UN-Feststoffzulassung
Verpackungstyp
Material
Verschluss
3 • Kanister
H • Kunststoff
1 • Nicht abnehmbar
Verpackungsgruppe
X • Stoffe mit hoher Gefahr
2.5 • Zulässige Bruttomasse in kg,
inkl. Verpackungsgewicht
S • Solid
Baujahr
Das hergestellte Gebinde
darf ab Produktionsdatum fünf Jahre als Gefahrgutgebinde verwendet werden.
Land der Zulassungsausstellung
Zulassungsinstitut und Zulassungsscheinnummer
Hersteller und Produktionsstandort
Das Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Feststoffes enthält Informationen über die Klassifizierung der X, Y oder Z Gefahrenklasse.
Unsere Flaschen mit
UN-Feststoffzulassung
100 bis
4.000 ml
150 ml
bis 20 l
Unsere Flaschen & Kanister
mit
UN-Flüssigkeitszulassung
500 bis
2.500 ml
2,5 bis
30 l
Unser UN Flaschen-
und Kanister-Sortiment
Auch im
kundenindividuellen
Design möglich.
Sie sind interessiert an UN-zugelassenen Flaschen
und Kanistern aus unserem Sortiment?
Sie haben Fragen rund um das Thema
UN-Verpackung?